Der ZFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ verantwortlich.

Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.

  1. Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
  2. den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  3. die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  4. Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  5. Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
  6. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,

- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,

- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,

- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu

   THW-Einheiten  aufnimmt.

- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

  1. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

 

Stephan Pohle

Im THW seit 2002